das Landgericht Köln hat in einem Urteil (Az.15 S 17/25) die Haltung von Bienenvölkern auf einem Balkon in einer Eigentümergemeinschaft ohne deren Zustimmung untersagt.
Angaben natürlich ohne Gewähr!
Viele Grüße
Tetje
„Habt Ehrfurcht vor der Pflanze, alles lebt durch sie!“
Johann Wolfgang von Goethe