Hallo Tetje,
ich habe den Satz x-Mal durchgelesen und komme deshalb trotzdem auf kein anderes Ergebnis. Ob das Privatbleiben einer Firma in der DDR gut oder schlecht war, kommt auf den Fall darauf an. Viele Firmen oder eben Gärtnereien haben sich zu Genossenschaften zusammen schließen müssen. Als Beispiel sei die Gärtnerei des Dahlienzüchters Helmut Wolf genannt, welche privat weitergeführt unweigerlich in die Pleite gegangen wäre, aber ohne Zutun der staatlichen Behörden. Andere haben sich durchbeißen müssen wie eben Panzer und Engelhardt. Das hätten sie aber auch bei einer anderen Gesellschaftsordnung machen müssen. Mir stößt nur bitter auf, dass eben Panzer behauptet, er habe nicht züchten dürfen. Das ist schlichtweg Geschichtsverfälschung.
Gruß Frank
Hallo Frank,
ich denke einmal, dazu gibt es Forschungsbedarf. Als Historiker kann ich dazu sagen, dass die DDR nicht immer einheitlich gehandelt hat. So wurden nicht alle Betriebe einer Branche verstaatlicht. Das Betrifft vor allem Handwerksbetriebe. Auch wurde bezüglich der Rechte eines VEB-Betriebes nicht immer einheitlich gehandelt. Einigen wurde der Export verboten, auch wenn es Abnehmer im Westen gegeben hätte und es Devisen erbracht hätte.
Daher müsste der betreffende Fall erforscht werden.
Vielleicht könntest Du ja dem Publikum aus den Altbundesländern einmal ein paar bedeutende DDR-Züchtungen vostellen!?