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Cornus kousa 'Venus' und Kamelien

Verfasst: Di 7. Jun 2016, 15:13
von Elisabeth
Hallo zusammen,

Cornus kousa 'Venus' ist der Shootingstar unter den Blumenhartriegeln und ein ganzjährig schön anzusehender Solitärstrauch.
Er enstand aus eine Kreuzung von C.kousa var.chinensis x Cornus nuttallii 'Goldspot' x Cornus kousa 'Rosea'.
'Venus' überzeugt nicht nur durch seine spektakulären großen Blüten-bis zu 13cm Durchmesser- und der feuerroten Herbstfärbung, sondern auch durch eine ausdrucksstarke Wuchsform und einer guten Gesundheit gegenüber Pilzkrankheiten, besonders der Blattfleckenkrankheit-Anthraknose.
Die reinweiße Blüte setzt sich aus 4 Brakteen zusammen und behält auch im Verblühen die weiße Farbe.
Er liebt einen lichtschattigen Standort und lockere, leicht saure, humose Böden. Deshalb ist er ein idealer Begleiter zu Kamelien und kann auch als schattenspendendes Gehölz für die Kamelien eingesetzt werden.
Bei der Auswahl des Standortes sollte man ihm gleich genügend Platz einräumen, denn mit einer Endhöhe von circa 5-7m gehört er nicht zu den ganz 'Kleinen'.
Für mich gehören die Blumenhartriegel zu den schönsten Blütengehölzen.

Gruß
Elisabeth

Re: Cornus kousa 'Venus' und Kamelien

Verfasst: Do 9. Jun 2016, 22:45
von Gerd
Die Venus kann aus lizenzrechtlichen Gründen aber auch eine böse Fall sein, in der ich schon hinein getappt bin. Eigene Vermehrung ist nicht erlaubt. Gehandelt werden darf sie nur, wenn die Pflanze mit einen Etikett mit einer Seriennummer ausgestattet ist.


Der Linzensinhaber macht Testeinkäufe um den Lizenznachweis zu überprüfen. Theoretisch dürfe der sogar in einen privaten Garten nachschauen, ob die Pflanze noch ein Lizenz Etikett mit einer Seriennummer hat.

Re: Cornus kousa 'Venus' und Kamelien

Verfasst: Sa 19. Mai 2018, 14:30
von Christianf
Gerd hat geschrieben:Der Linzensinhaber macht Testeinkäufe um den Lizenznachweis zu überprüfen. Theoretisch dürfe der sogar in einen privaten Garten nachschauen, ob die Pflanze noch ein Lizenz Etikett mit einer Seriennummer hat.
Letzteres kann ich mir nicht vorstellen. Etiketten halten nicht ewig und ohne Erlaubnis des Hausherren oder richterlichen Durchsuchungsbeschluss geht das Betreten eines Privatgartens gar nicht.